Provisional insolvencyPreliminary measure

KBS Kranken- & Behinderten-Service GmbH

Case number: 53b IN 168/26Court: LübeckState: Schleswig-Holstein
Buyer interest
🔒
Days since opening
Share capital
Industry
Healthcare & medical
verwalter
Dr. Christoph Morgen
Contact administrator →

Case summary

Insolvency proceedings concerning KBS Kranken- & Behinderten-Service GmbH (Lübeck, 23558) were applied for on 2026-07-20 at the Lübeck (case no. 53b IN 168/26). Procedure type: Provisional insolvency. Dr. Christoph Morgen was appointed as insolvency administrator.

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Legal name
KBS Kranken- & Behinderten-Service GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 3366 HL · Amtsgericht Lübeck
Registered seat
Lübeck, 23558
Business address
Füchtingstraße 19, 23558, Lübeck
Business purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die ambulante Pflege und Betreuung alter und kranker Menschen, insbesondere auch die Durchführung von hauspflegerischen und hauswirtschaftlichen sowie sonstigen Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen nach den Rechtsgrundlagen der Sozialgesetzbücher.
Share capital
Founded on
Representation rules
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Procedure timeline

Milestones of the insolvency proceeding on a single timeline.

TodayPreliminary measure2026-07-20

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Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

53b IN 168/26 In dem Verfahren über den Antrag d. KBS Kranken- & Behinderten-Service GmbH, Füchtingstraße 19, 23558 Lübeck, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3366 HL - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Zur Sicherung Show full announcement ↓
53b IN 168/26 In dem Verfahren über den Antrag d. KBS Kranken- & Behinderten-Service GmbH, Füchtingstraße 19, 23558 Lübeck, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3366 HL - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 17.07.2026 um 15:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Telefon: 040 22667-7, Telefax: 040 22667-888. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin ist einschließlich des Rechts zur Ausübung der Arbeitgeberbefugnis sowie des Einzugs von Bankguthaben und sonstigen Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters beschränkt sich zunächst auf die Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm zu errichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an den Schuldner zu. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Kassenguthaben der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto einzuziehen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Kassenführung übertragen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, das von der Schuldnerin betriebene Unternehmen vorläufig fortzuführen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO). - wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. - werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt und einstweilen eingestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Lübeck Am Burgfeld 7 23568 Lübeck einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 17.07.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Frequently asked questions

Is KBS Kranken- & Behinderten-Service GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning KBS Kranken- & Behinderten-Service GmbH (Lübeck, 23558) were applied for on 2026-07-20 at the Lübeck (case no. 53b IN 168/26).

Which court handles the insolvency of KBS Kranken- & Behinderten-Service GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Lübeck. The proceedings are conducted under case number 53b IN 168/26.

Who is the insolvency administrator of KBS Kranken- & Behinderten-Service GmbH?+

Dr. Christoph Morgen, Hamburg was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

Can KBS Kranken- & Behinderten-Service GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?

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