Debtor in possessionInsolvency openedEarly phase · 1d

Share-Tec GmbH

Case number: 620 IN 1207/26Court: DuisburgState: Nordrhein-Westfalen
Buyer interest
🔒
Days since opening
1
Share capital
€25.000
Industry
Automotive
sachwalter
Rechtsanwältin Sarah Wolf
Contact administrator →

Case summary

Insolvency proceedings concerning Share-Tec GmbH (Duisburg, 47167) were opened on 2026-07-29 at the Duisburg (case no. 620 IN 1207/26). Procedure type: Debtor in possession. Rechtsanwältin Sarah Wolf was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-08-18.

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Legal name
Share-Tec GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 34129 · Amtsgericht Duisburg
Registered seat
Duisburg, 47167
Business address
Theodor-Heuss-Straße 71-73, 47167, Duisburg
Business purpose
der Betrieb eines automatisierten Autovermietungssystems, die Vermietung von und der Handel mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie die Erbringung von Planungs-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen auf den vorgenannten Gebieten sowohl im Inland als auch im Ausland und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Share capital
€25.000
Founded on
2021-03-18
Representation rules
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Procedure timeline

Milestones of the insolvency proceeding on a single timeline.

TodayOpening decree2026-07-29Claim deadline (§174)2026-08-18Report meeting (§29)2026-10-01Verification meeting (§29)2026-09-29

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Key deadlines

Claim deadline
2026-08-18
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
2026-10-01
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-09-29
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

Rechtsanwältin Sarah Wolf
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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1207/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34129 eingetragenen Share-Tec GmbH, Theodor-Heuss-Str. 71-73, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch: […] wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.Show full announcement ↓
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1207/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34129 eingetragenen Share-Tec GmbH, Theodor-Heuss-Str. 71-73, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch: […] wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.07.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin […] , Tel. Nr.0203/7399790. Das Gericht ordnet gemäß § 274 Abs. 2 InsO an, dass die Sachwalterin die Schuldnerin im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der insolvenzrechtlichen Buchführung und der Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten unterstützen kann. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Sachwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 28.05.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: GFH Datensysteme GmbH, Bajuwarenstraße 14, 93053 Regensburg Bundesagentur für Arbeit vertreten durch: […] Abdul Bari Kotan, Theodor-Heuss-Straße 71-73, 47167 Duisburg. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am Donnerstag, 01.10.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 3. Etage, Sitzungssaal C315. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person der Sachwalterin, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 29.09.2026. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 620 IN 1207/26 Duisburg, 29.07.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Frequently asked questions

Is Share-Tec GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Share-Tec GmbH (Duisburg, 47167) were opened on 2026-07-29 at the Duisburg (case no. 620 IN 1207/26).

Which court handles the insolvency of Share-Tec GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Duisburg. The proceedings are conducted under case number 620 IN 1207/26.

Who is the insolvency administrator of Share-Tec GmbH?+

Rechtsanwältin Sarah Wolf, Duisburg was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-08-18.

Can Share-Tec GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?

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Share-Tec GmbH — Insolvency proceeding (620 IN 1207/26) · Übernahme-Radar