Debtor in possessionPreliminary measure

DRTJ Organic Cosmetics GmbH

Case number: 3602 IN 4430/26Court: Charlottenburg (Berlin)State: Berlin
Buyer interest
🔒
Days since opening
Share capital
Industry
Other
sachwalter
Dr. jur. Florian Kleinschmit
Contact administrator →

Case summary

Insolvency proceedings concerning DRTJ Organic Cosmetics GmbH (Berlin) were applied for on 2026-07-21 at the Charlottenburg (Berlin) (case no. 3602 IN 4430/26). Procedure type: Debtor in possession. Dr. jur. Florian Kleinschmit was appointed as insolvency administrator.

Compiled from official register and announcement data. Facts only — no estimates.

Request a correction to this entry →

AI-generated dossierAI estimate

Register for free to read the complete dossier.

Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

Continue reading — free

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
DRTJ Organic Cosmetics GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 213624 · Amtsgericht Berlin
Registered seat
Berlin
Business address
Berlin
Business purpose
Share capital
Founded on

Procedure timeline

Milestones of the insolvency proceeding on a single timeline.

TodayPreliminary measure2026-07-21

AI · New

Personal Deal Playbook

An AI-generated action plan for this specific case + your buyer profile — fit, structure, administrator outreach, questions, risks.

With a free account and a buyer profile you get a personalised action plan for EVERY case on this platform.

Preview (locked)

  • Fit•• / 100
  • Estimated asset value•• EUR
  • Budget alignment•••
  • First-outreach draft•• sentences
  • 3 key questions for first call•••
  • 3 case-specific risks•••

Key deadlines

Claim deadline
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

Dr. jur. Florian Kleinschmit
Contact details (phone, email, address)

Register for free to see the administrator's phone, email and office address.

Show contact — free registration

Does this company match your search?

Score the fit against your buyer profile — sector, region, size, deal structure.

45-95 % match probability — full analysis with a free buyer profile.

Score the fit against your buyer profile — sector, region, size, deal structure.

Create buyer profile — free

Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

3602 IN 4430/26 In dem Verfahren über den Antrag d. DRTJ Organic Cosmetics GmbH, Waldenserstraße 2 - 4, 10551 Berlin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 213624 Geschäftszweig: Der Handel mit und die Produktion und der Vertrieb von NaturShow full announcement ↓
3602 IN 4430/26 In dem Verfahren über den Antrag d. DRTJ Organic Cosmetics GmbH, Waldenserstraße 2 - 4, 10551 Berlin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 213624 Geschäftszweig: Der Handel mit und die Produktion und der Vertrieb von Naturkosmetikprodukten, insbesondere von zertifizierten dekorativen Naturkosmetikprodukten, ferner alle Geschäfte, die mit diesem Gegenstand zusammenhängen oder ihm zu dienen bestimmt sind. - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.07.2026 beschlossen: | Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.07.2026 um 07:45 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270b Absatz 1 Satz 1 InsO. 1. Zum vorläufigen Sachwalter wird […]. jur. Florian Kleinschmit Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin bestellt. 2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 21 Absatz 2 Nummer 3, 270c Absatz 3 InsO). 3. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Sie ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 2 Satz 1 und 3, 22 Absatz 3 InsO). 4. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 3 Satz 1 InsO); ggf. ist gemäß § 274 Absatz 3 Satz 2 InsO zu verfahren. 5. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die künftige Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, jedoch nur zu dem Zweck der künftigen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. 6. Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein für die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist. 7. Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 270c Absatz 1 InsO beauftragt Bericht zu erstatten über a. die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint; b. die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung; c. das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe. 8. Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentliche Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Absatz 2 InsO). | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.07.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Similar proceedings

More proceedings in the same state
See all →
More proceedings handled by this administrator

Frequently asked questions

Is DRTJ Organic Cosmetics GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning DRTJ Organic Cosmetics GmbH (Berlin) were applied for on 2026-07-21 at the Charlottenburg (Berlin) (case no. 3602 IN 4430/26).

Which court handles the insolvency of DRTJ Organic Cosmetics GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Charlottenburg (Berlin). The proceedings are conducted under case number 3602 IN 4430/26.

Who is the insolvency administrator of DRTJ Organic Cosmetics GmbH?+

Dr. jur. Florian Kleinschmit, Berlin was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

Can DRTJ Organic Cosmetics GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?

Related knowledge

External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.