Debtor in possessionInsolvency openedEarly phase · 2d

Atrium Apartments GmbH

Case number: 21 IN 48/26Court: KoblenzState: Rheinland-Pfalz
Buyer interest
🔒
Days since opening
2
Share capital
Industry
Real estate
verwalter
Rechtsanwalt Jens Lieser
Contact administrator →

Case summary

Insolvency proceedings concerning Atrium Apartments GmbH (Karbach, 56281) were opened on 2026-07-28 at the Koblenz (case no. 21 IN 48/26). Procedure type: Debtor in possession. Rechtsanwalt Jens Lieser was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-09-23.

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Legal name
Atrium Apartments GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 30577 · Amtsgericht Koblenz
Registered seat
Karbach, 56281
Business address
St. Quintinstraße 22, 56281, Karbach
Business purpose
Anmietung von Wohnraum zur zeitlich begrenzten Überlassung, insbesondere an Monteure, Handwerker, Geschäftsreisende.
Share capital
Founded on

Procedure timeline

Milestones of the insolvency proceeding on a single timeline.

TodayOpening decree2026-07-28Claim deadline (§174)2026-09-23Verification meeting (§29)2026-10-23

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Key deadlines

Claim deadline
2026-09-23
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-10-23
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

Rechtsanwalt Jens Lieser
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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

21 IN 48/26 : Über das Vermögen der Atrium Apartments GmbH, St. Quintinstraße 22, 56281 Karbach (AG Koblenz, HRB 30577), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Show full announcement ↓
21 IN 48/26 : Über das Vermögen der Atrium Apartments GmbH, St. Quintinstraße 22, 56281 Karbach (AG Koblenz, HRB 30577), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Koblenz, 27.07.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Frequently asked questions

Is Atrium Apartments GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Atrium Apartments GmbH (Karbach, 56281) were opened on 2026-07-28 at the Koblenz (case no. 21 IN 48/26).

Which court handles the insolvency of Atrium Apartments GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Koblenz. The proceedings are conducted under case number 21 IN 48/26.

Who is the insolvency administrator of Atrium Apartments GmbH?+

Rechtsanwalt Jens Lieser, Koblenz was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-09-23.

Can Atrium Apartments GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?

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